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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kauns ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite kauns.tirol.gv.at.  

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Webseiten von Vereinen die unter der selben Domain laufen sind von dieser Erklärung ausgenommen, da es sich bei diesem um eigenständige Repräsentationen der jeweiligen Vereine und Institutionen handelt. Die Gemeinde hat auf die Inhalte dieser Vereine keinen Einfluss und stellt ausschließlich die technische Grundlage für die Veröffentlichung von Inhalten zur Verfügung. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. September 2020 erstellt. Als Analysetool wurde Google Lighthouse verwendet. Um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern wurde eine Schaltfläche eingeführt mit der der Kontrast auf der Webseite verbessert werden kann. 

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