Die Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Tirols kümmert sich um die Anliegen der ArbeitnehmerInnen in Tirol. Dazu werden Maßnahmen gefördert, die eine berufliche Entfaltung ermöglichen. Als Instrumente der Subjektförderung (Individualförderung) stehen dafür zur Verfügung:
Ausbildungsbeihilfe (Beihilfe, Darlehen)
Mit der Ausbildungsbeihilfe werden der bisherige Lehrlingsförderungszuschuss und die bisherige Bildungsbeihilfe zu einer Richtlinie zusammengefasst.
Ziele der Förderung
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.
Gegenstand
Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert. Förderbare Bildungsmaßnahmen sind nur solche, die von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht.
Fahrtkostenbeihilfe
Voraussetzungen
• der Förderungswerber ist nachweislich Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Tirol und Tages- oder Wochenpendler
• Tagespendler: das Erreichen des Arbeitsplatzes erfolgt nur unter besonders erschwerten Bedingungen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen
• Wochenpendler: das Zurücklegen des Weges zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist aufgrund besonderer Umstände nur einmal wöchentlich möglich
• das Familieneinkommen, abzüglich der Familienbeihilfe darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen
• die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht bzw. nur für eine Teilstrecke möglich
ein entsprechender Werksverkehr ist nicht eingerichtet
• sonstige Zuschüsse für Fahrtkosten betragen weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel
Förderungshöhe
• bis zu einem Betrag von € 291,-- jährlich in Abhängigkeit der Kilometeranzahl und der täglichen oder wöchentlichen Fahrt innerhalb oder außerhalb von Tirol.
Begabtenförderung
Ziele der Förderung
Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen und ein Beitrag zur Anhebung des allgemeinen Ausbildungsniveaus bei Lehrlingen sowie zur Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen geleistet werden.
Gegenstand
Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt.
FörderwerberInnen
• Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr
• außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)
Weitere Voraussetzungen
• Nachweis von besonderen Leistungen durch
Berufsschulzeugnis mit maximal zwei „Gut“
Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
Großes Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Höhe der Förderung
• Die Basisförderung beträgt € 100,-- für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis (maximal zwei „Gut“, sonst alles "Sehr gut")
• Folgende Zusatzförderungen sind möglich
a. Beurteilung durch den Lehrbetrieb in Höhe von
i. € 25 oder € 50,-- für Lehrberufe mit Lehrlingswettbewerben
ii. € 60 oder € 120,-- für Lehrberufe ohne Lehrlingswettbewerbe
b. € 70,-- für das Große Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
c. € 70,-- für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Link Begabtenförderung
Einreichfrist für Förderansuchen
Förderansuchen sind spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, einzureichen.
Arbeiterkammer Tirol - Förderungen
JUFF Abteilung für Jugend und Familie
Zuständig
Edgar Buchhammer (Gemeindeamtsleiter)
Formulare
Bauamt Bauverantwortlicher Meldung
Wohnbauförderung Ansuchen
Bauvollendungsanzeige
Heizungsanlageprotokoll
Finanzverwaltung Annuitäten-, Mietzinsbeihilfe Richtlinien
Annuitätenbeihilfe
Grundsteuerbefreiung Antrag
Grundsteuerbefreiung Infoblatt
Arbeitsbescheinigung
Soziales Fahrtkostenbeihilfe Land Tirol
Heizkostenzuschuss Land Tirol
Kindergeld Plus 2016/2017
• Das Tiroler KINDERGELD PLUS soll die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen.
• Das Tiroler KINDERGELD PLUS beträgt für jedes Kind € 400,00 pro Förderjahr. Die Auszahlung des gesamten Förderbetrages € 400,00 erfolgt im Laufe des Kindergartenjahres.
(Die Ansuchen werden nach Eingangsdatum bearbeitet).
• Nach den Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS kann ein Ansuchen von allen Eltern (Wohnsitz der Familien in Tirol) gestellt werden, deren Kinder zwischen dem 02.09.2012 und dem 01.09.2014 geboren sind.
• Für die 4- und 5-jährigen Kinder ist der Besuch des "Gratiskindergartens" (20 Wochenstunden ohne Mittagstisch) in den letzten beiden Kindergartenjahren kostenlos .
• Bei vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, das Ansuchen für das Tiroler KINDERGELD PLUS per Internet über die Homepage der Gemeinde einzubringen. Internetansuchen der Gemeinden.
• Formulare für das Ansuchen Tiroler KINDERGELD PLUS liegen in den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat auf.
• Einzureichen ist das Ansuchen bei den Wohnsitzgemeindeämtern/dem Stadtmagistrat von
Anfang Juli 2016 bis 30. Juni 2017.
• Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien Tiroler KINDERGELD PLUS.
• Antragsformular (PDF)
Schulstarthilfe
Die Schulstarthilfe soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 - 15 Jahren erleichtern.
Der Zuschuss beträgt EUR 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.
Einreichtermin für das Schuljahr 2016/17 ist der 30. September 2016.
Eine verspätete Einreichung ist aus arbeitstechnischen Gründen nicht mehr möglich.
Das Ansuchen erhalten Sie auch in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde.
Erstansuchen sind von der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu bestätigen.
Ein bestimmtes Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden.
• Ansuchen
• Richtlinie für die "Schulstarthilfe" des Landes Tirol
Bedürftigkeit von Familien
Familienunterstützung in Notsituation
Einmalige Sonderzuwendung für Mehrkindfamilien, Alleinerziehende und sozial schwache Familien, welche einer Ausnahmesituation gegenüberstehen, die unvorhersehbar und unverschuldet entstanden ist.
Das Ansuchen ist mit den erforderlichen Unterlagen und der Schilderung der Notsituation an die Abteilung JUFF, Fachbereich Familie, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu schicken.
• Ansuchen "Familienunterstützung in Notsituation"
• Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung von Familien und Familienorganisationen
Im Tiroler Familienratgeber finden Sie Informationen über verschiedene Fördermöglichkeiten und Beratungsstellen.
Weitere Informationen zum Ansuchen erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin:
DanielaSchwanninger
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel:+43 512 508 3566
Fax:+43 512 508 743572
Mail:ga.familie@tirol.gv.at
Weitere Bildungs- und Berufsberatungsangebote in allen Tiroler Bezirken finden sie unter www.bildungsberatung-tirol.at
Familienpass
Mit dem Tiroler Familienpass gibt es weitere Informationen, Tipps und sogar diverse Ermäßigungen von bis zu 50 Prozent.
Kinderbetreuungszuschuss
Der Kinderbetreuungszuschuss ist für Mütter/Väter, die ihr Kind außerhäuslich betreuen lassen müssen, um ihrem Beruf nachgehen zu können, und beim Arbeitsmarktservice (AMS) keine Unterstützung mehr erhalten.
Wichtig: Vor Einreichung des Ansuchens beim Fachbereich Familie muss beim AMS geklärt werden, ob eine Unterstützung möglich ist!
Diese Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen herangezogen.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner:
StefanNagl
Amt der Tiroler Landesregierung
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel:+43 512 508 3567
Fax:+43 512 508 743572
Mail:ga.familie@tirol.gv.at
• Antrag auf Zuerkennung "Kinderbetreuungszuschuss"
• Richtlinie für den "Kinderbetreuungszuschuss" des Landes Tirol
Kindergruppen
Detaillierte Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol.
• Richtlinie zur Förderung von Kindergruppen
• Übersicht aller Kinderbetreuungseinrichtungen Tirols
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin:
KathrinDablander
Amt der Tiroler Landesregierung
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel:+43 512 508 3571
Fax:+43 512 508 743572
Mail:ga.familie@tirol.gv.at
Die AK Bezirkskammer Landeck
Mag. Peter Comina und sein Team beraten Sie gerne zu arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und konsumentenrechtlichen Themen und Bildungsfragen.
Bezirkskammer Landeck
Tel. : +43 800 22 55 22 - 3450
Fax. : +43 5442 62458 3459
E-Mail: landeck@ak-tirol.com
Informationen bei Mietrechtsfragen erhalten Sie bei folgenden Tiroler Adressen:
Mietervereinigung
Maisengasse 20
6500 Landeck
Tel.0512/582431
Mieterschutzverband Tirol Maximilianstraße 2 6020 Innsbruck Tel.0512/574035 oder 93876
Fax:0512 584014
Email: office@msv-tirol.at
Kinderbetreuungsgeldkonto und Familienzeitbonus
Für Geburten ab 1. März 2017 gilt eine neue Rechtslage: Die derzeitigen vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) werden in ein sogenanntes KBG-Konto umgewandelt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen.
Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen (ds rund 12 bis 28 Monate) ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw von 456 bis 1.063 Tagen (ds rund 15 bis 35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 € täglich und in der längsten 14,53 € täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag, die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der individuell gewählten Leistungsdauer.
Vom gesamten zur Verfügung stehenden Betrag pro Kind sind 20 % dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten (in der kürzesten Variante sind das 91 Tage).
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das pauschale Kinderbetreuungsgeld (Konto) für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um 50 % des jeweiligen Tagesbetrages.
Bei annähernd gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50 bis 60:40) gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Einmalzahlung von 500 € je Elternteil. Damit soll die partnerschaftliche Aufteilung der Eltern bei der Kinderbetreuung angereizt werden.
Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der erstmaligen Antragstellung auf eine Anspruchsdauer ("Variante") einigen. Unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung einer Frist ist jedoch eine einmalige Änderung der Anspruchsdauer möglich.
Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von KBG durch beide Elternteile für die Dauer von bis zu 31 Tagen anlässlich des erstmaligen Wechsels (dies gilt auch für das einkommensabhängige KBG), wobei sich die Gesamtanspruchsdauer um diese Tage reduziert.
Bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Zuverdienstgrenze jeweils 6.800 € pro Kalenderjahr.
Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem/der Arbeitgeber/in) unterbrechen, ist ein "Familienzeitbonus" in Höhe von 22,60 € täglich vorgesehen (der auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet wird). Dieser Bonus ist innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 28 bis 31 Tagen und innerhalb eines fixen Zeitrahmens von 91 Tagen nach der Geburt zu konsumieren. Während der Familienzeit besteht eine Kranken- und Pensionsversicherung.
Für Geburten bis 28.2.2017 bleibt grundsätzlich die bisherige Rechtslage bestehen:
Bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird aber jeweils die Zuverdienstgrenze ab dem Kalenderjahr 2017 von 6.400 € auf 6.800 € angehoben.
Weiterführende Informationen
Häufigste Fragen und Antworten zum neuen KBG
KBG-Konto-Tabelle
unter:
Verschiedenste Förderungen wurden auf dieser Seite zusammengefasst: Förderung im weitesten Sinn des Wortes als Hilfestellung im privaten oder beruflichen Leben, als Unterstützung in einer bestimmten Lebenssituation. Mittels Link gelangen Sie direkt auf die Förderungsseite der zuständigen Landesabteilung
Untenstehend finden Sie die Ansprechpartner für Wohnbauförderung und Altbausanierung
BH Landeck - Abteilung Wohnbauförderung
Land Tirol - Abteilung Wohnbauförderung
Zuständig
Edgar Buchhammer (Gemeindeamtsleiter)
Formulare