Eingeschränkter Verkehr in Kauns
Die Sicherheit der Bevölkerung und Radrennfahrer hat Priorität. Dazu wurden wichtige Maßnahmen im Straßenverkehr getroffen:
Fahrverbote in beiden Richtungen gemäß § 52 lit. a Ziffer 1 StVO 1960 am 20.04.2021:
- „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ für den gesamten Straßenverkehr (ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßenerhalters und Fahrzeuge des Veranstalters) auf der gesamten L 250 Kaunerberg-Straße in der Zeit zwischen 14.00 Uhr bis 14.34 Uhr (=längstens bis zum Eintreffen des Polizeibegleitfahrzeuges/Schlusswagen).
- „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ für den gesamten Straßenverkehr (ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßenerhalters und Fahrzeuge des Veranstalters) auf der gesamten L 250 Kaunerberg-Straße in der Zeit zwischen 14.35 Uhr bis 15.24 Uhr (=längstens bis zum Eintreffen des Polizeibegleitfahrzeuges/Schlusswagen).
Fahrverbote in beiden Richtungen gemäß § 52 lit. a Ziffer 1 StVO 1960 am 21.04.2021:
- „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ für den gesamten Straßenverkehr (ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßenerhalters und Fahrzeuge des Veranstalters) auf der gesamten L 250 Kaunerberg-Straße in der Zeit zwischen 10.15 Uhr bis 10.51 Uhr (=längstens bis zum Eintreffen des Polizeibegleitfahrzeuges/Schlusswagen).
Mit der Bitte um Beachtung und Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Matthias Schranz e.h.
Bild: ©-Tour-of-the-Alps-Visual_Atleti-1024x576